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GEZ-Vergleich |
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Ausschnitt eines Postings auf: http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung.html
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Verkaufen Sie Kaffee, mit
Milch, von Tür zu Tür, mit Thermoskanne, die Sie den Leuten in deren
eigene Becher einschenken. Einen gefüllten Becher verkaufen Sie für 1,50
Euro. Wenn Sie guten Kaffee verkaufen, werden Sie sehen, wie schnell sich
das rumspricht und wie gut und schnell Sie ihr Geld verdienen. Irre, was?!
Allerdings,- sollten die
Leute Ihren Kaffee mit Milch aber nicht wollen, weil sie Ihren Kaffee
nicht mögen, könnte es in die Hose gehen.
Fragen Sie die Leute
einfach, ob Sie einen Becher im Schrank haben und wenn ja, müssen die den
Kaffee eben trotzdem Zahlen. - Warum?!
- Die hätten den Kaffee von
Ihnen doch bekommen können. Völlig egal, ob die Kinder aus den Bechern
Kakao oder sonst was trinken, das interessiert SIE doch nicht! Tatsache
ist, es kann getrunken werden und wenn man dazu einen Becher benötigt und
im Besitz eines Bechers ist, dann muss man bei Ihnen auch Kaffee mit Milch
zahlen, ob man den will oder nicht! Mein Gott, Sie würden sonst doch gar
kein Geld bekommen!!! Grüße, der Mille aus Hildesheim
Und das Schlimme daran ist, dass unsere eigene Regierung genau so einen Schwachsinn mittels Rundfunkstaatsvertrag legalisiert hat und die GEZ genau nach diesem Vergleich vorgehen darf, um die "Gebühren" von jedem einzufordern, der - im Fach-Jargon ein "Rundfunkempfangsgerät bereithält"! (Anm. des Autoren dieser Seiten) |
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