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"eBay und das Autobahngold" - Wichtige eBay-Grundsätze und Auszüge der eBay-AGB

Grundsatz: Ausschluss der Echtheitsgarantie
Es ist verboten, bei eBay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Verkäufer sind verantwortlich für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel.
Ein Verkäufer muss sich von der Echtheit eines Artikels überzeugen, bevor der Artikel angeboten wird.
Kann die Echtheit eines Artikels nicht mit Sicherheit bestätigt werden, kann der Artikel bei eBay nicht angeboten werden.
Beispiele für unerlaubte Angebote:
 

  • „Ich habe den Artikel geschenkt bekommen, daher kann ich für die Echtheit nicht garantieren.“
  • „Dachbodenfund / Wohnungsauflösung. Kann daher nicht für die Echtheit garantieren.“
  • Hinweis: Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.
    (Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html)


    Grundsatz zu einem nicht erhaltenen oder einem erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel
    Die eBay-Grundsätze verpflichten Verkäufer, verkaufte Artikel nach der Bezahlung an den Käufer zu verschicken. Verkäufer, die verkaufte Artikel nicht versenden bzw. Artikel versenden, die erheblich von der Beschreibung abweichen (zum Beispiel eine vergoldete Kette statt einer Goldkette), müssen mit Sanktionen in Bezug auf Ihr Mitgliedskonto rechnen. Die Sanktionen können dabei von der Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes bis hin zur vorläufigen oder endgültigen Sperrung der Mitgliedschaft reichen. Ein Artikel weicht dann erheblich von der Beschreibung ab, wenn der Verkäufer den Artikel eindeutig auf eine Art und Weise beschreibt, die dessen Wert oder Verwendbarkeit falsch darstellt. eBay behält sich vor, sich bei Bedarf auch an Strafverfolgungsbehörden zu wenden.
    Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/inr-snad-policy.html

    (Dieser Grundsatz wurde zwischenzeitlich von eBay abgeschafft - und durch andere Regelungen ersetzt, in welchen Autobahngold nicht mehr aufgeführt ist...)


    eBay-AGB A §8 (Allgemeine Grundsätze) 

    Abs.1

    Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie der Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen.

    Abs.2 

    Die von dem Mitglied eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstoßen.

    Abs.4 

    Der Anbieter muss die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten. Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht."

    (Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html)


    Grundsatz zur einvernehmlichen Rücknahme und Entfernung von Bewertungen 

    eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

    Erläuterungen zu diesem Grundsatz
    Das eBay-Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, Transaktionen zu bewerten, die sie über eBay abgeschlossen haben, und kurze Kommentare zu ihren Handelspartnern abzugeben.
    Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns bei eBay, sollen die Bewertungen ein aussagekräftiges Bild der Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Hierfür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten.
    In das Bewertungssystem fließen sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sie für zutreffend und gerechtfertigt halten, bilden die allein den Handelspartnern zugänglichen Informationen über den Verlauf der Transaktionen nach Angebotsende.
    Änderungen durch Dritte würden regelmäßig zu einer Verfälschung der verfügbaren Bewertungsinformationen führen. Daher greift eBay grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.
    Der Informationsaustausch im Bewertungssystem und die Weitergabe von Erfahrungen mit Handelspartnern an die Gemeinschaft ist eine wesentliche Basis für das sichere und vertrauensvolle Handeln bei eBay. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten.

    Ausnahme von diesem Grundsatz:
    Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen
    Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt. Zum Online-Antrag

    Bewertungsentfernung durch eBay
    1. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
    2. Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
    3. Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
    4. Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
    5. Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.
    6. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
    7. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).

    Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine der unter "Bewertungsentfernung durch eBay" aufgeführten Ausnahmen vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Angabe
    * des eigenen Mitgliedsnamens,
    * des Mitgliedsnamens des Handelspartners,
    * der Artikelnummer, auf die sich die Bewertung bezieht,
    * welche der oben angeführten Ausnahmen vorliegt und
    * einer Begründung, warum eine der oben angeführten Ausnahmen vorliegt,
    an den Kundenservice. eBay wird dann prüfen, ob eine der Ausnahmen vorliegt und gegebenenfalls den Bewertungskommentar und in Ausnahmefällen auch den Bewertungspunkt entfernen.

    Hinweis
    eBay behält sich vor zu entscheiden, ob eine Ausnahme vorliegt und eine Bewertung entfernt werden kann.

    (Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html)


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