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"eBay und das Autobahngold" - Wie schütze ich mich vor Betrug?

Sie können im Übereinklang mit den EBay-AGB eine Echtheitsgarantie von dem Verkäufer eines als "Echtgold" beschriebenen Schmuckstücks verlangen. Wir haben dazu hier ein paar wichtige Punkte aufgeführt, welche in einer solchen Echtheitsgarantie enthalten sein sollten. Bei dem Erwerb eines teuren Schmuckstücks empfehlen wir:

  • Das Bewertungsprofil des Verkäufers zu sichten

  • Sich die gesamte Auktionsbeschreibung incl. der Photos auszudrucken

  • Vom Verkäufer bzw. EBay übermittelte Adressangaben durch Telefonauskunft und Anruf beim Verkäufer zu überprüfen

  • Keine Überweisung auf nicht mit bei EBay identisch hinterlegte Bankverbindung oder Empfänger

  • Keine Auslandsüberweisung mit Western-Union (Pay-Pal ist dagegen ein zuverlässiges und sicheres Unternehmen)

  • Den folgenden Text mgl. vom Verkäufer unterzeichnen und diese Erklärung per Post (oder wenigstens über das Mitteilungssystem - "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen" im Bewertungsprofil des Käufers) an den Käufer senden zu lassen. Ein ehrlicher Verkäufer hat sicher kein Problem, diese Garantie zu akzeptieren und zu unterzeichnen. (Die im folgenden Text genannten Paragraphen finden Sie hier: §263 StGB, §123 BGB, §443 BGB, FeingehG, UWG, BGB, Vertragsrecht des BGB)

Echtheitsgarantie-Erklärung

Verkäufer, Benutzername

(Name)

(Strasse)

(Ort)

 

Käufer, Benutzername

(Name)

(Strasse)

(Ort)

(Ort, Datum)

EBay-Auktion vom (Auktionsende-Datum)

Artikelnummer (Nummer), (Auktions-Titel)

(Auktionsbeschreibung)

(ggf. Photo des Artikels)

 

Der Verkäufer garantiert in Übereinstimmung mit den EBay-AGB, dass das Metall des in v.g. EBay-Auktion an den Käufer verkauften Artikels tatsächlich und ausschliesslich aus dem, der gewählten Einstell-Kategorie entsprechenden Edelmetall sowie dem im Auktionstitel bzw. in der Auktionsbeschreibung angegebenen Feingehalt besteht und gem. $443 BGB entsprechend alle sonstigen in der Auktionsbeschreibung den Wert und Beschaffenheit des Artikels bezeichnenden Angaben korrekt und zutreffend sind.

Sollte sich bei einer späteren Überprüfung des v.g. Artikels durch ein für Edelmetallprüfungen zugelassenes Unternehmen (Goldschmied, Juwelier, Scheideanstalt, Amt für Edelmetallkontrolle - Schweiz) herausstellen, dass der Artikel von dem angegebenen Feingehalt oder der zugesicherten Beschaffenheit in einer Weise abweicht, die den Wert des Artikels erheblich mindert (z.B. Vergoldung statt Echtgold), so ist der o.g. Kaufabschluss nichtig, da mit Feingehaltspunzen versehene, aber unechte Schmuckstücke gemäss dem FeingehG weder angeboten noch verkauft werden dürfen und daraus resultierend dem §134 BGB (Abschlussverbot) des BGB unterliegen. In einem solchen Falle hat der Verkäufer dem Käufer nach Vorlage des Prüfungsergebnisses sämtliche, dem Käufer durch den Kauf nachweislich entstandenen Kosten (u.a. Verkaufsspreis des Artikels, Versandkosten, Edelmetallprüfung) umgehend, jedoch spätestens 14 Tage nach dem Erhalt des Prüfungsergebnis voll umfänglich zurückzuerstatten.

Weitergehende rechtliche Schritte im Falle eines gefälschten Artikels nach dem StGB (Strafgesetzbuch) wie z.B. §263, dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie z.B. §123, dem HGB (Handelsgesetzbuch), nach dem FeingehG (Gesetz über den Feingehalt), sowie bei gewerblichem Handel dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)  bleiben dem Käufer ungeachtet dieser Vereinbarung vorbehalten.

Bei elektronischem Versand dieses Dokuments erklärt der Verkäufer, dass die Verifizierungsmöglichkeit der Absende-Adresse der E-Mail bzw. das verifizierte Versenden dieser Erklärung über die EBay-Plattform "von Mitglied zu Mitglied", einer handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen ist.

 

(Name des Verkäufers)


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