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Dem "Übereinkommen
betreffend
die Prüfung und Bezeichnung von
Edelmetallgegenständen" sind
bislang folgende EU-Mitgliedsstaaten beigetreten:
Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Irland,
Israel, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich,
Portugal, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Slowakische Republik,
Ungarn und Zypern.
Die BRD sieht - im Gegensatz zu anderen "überlebensnotwendigen"
EU-einheitlichen Regelungen, welchen es gerne und oft im Übermass zustimmt wie z.B. dem vorgeschriebenen
Bananenkrümmungswinkel und den erforderlichen Gurkenlängen - hierbei offensichtlich keine Notwendigkeit,
diesem wichtigen o.g. EU-weiten Abkommen zur Punzierungs-Harmonisierung beizutreten und besteht nach wie vor auf
der gefährlichsten, da ideal
für Betrügereien, folgend beschriebenen Eigenpunzierung.
Die
Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen ist daher in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Bislang ist
mangels Einigung der Mitgliedstaaten noch keine Harmonisierung im Rahmen
der EU erfolgt. Es gibt in der EU im Wesentlichen drei Punzierungssysteme:
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Reine Eigenpunzierung
Bei einem System der reinen Eigenpunzierung wird die Prüfung und
Punzierung der Edelmetallgegenstände von den Erzeugern, Händlern und
Importeuren selbst vorgenommen. Es gibt keine Möglichkeit eine
Punzierung von einer unabhängigen (in der Regel staatlichen) Prüfstelle
vornehmen zu lassen.
Ein solches System der reinen Eigenpunzierung haben folgende Staaten:
Nicht dem o.g. EU-Vertrag beigetreten sind: Deutschland,
Griechenland und Luxemburg
Das o.g. Abkommen ratifiziert: Österreich.
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Fakultative Punzierung
In fakultativen Punzierungssystemen werden die Edelmetallgegenstände
grundsätzlich von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst geprüft
und punziert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ihre
Edelmetallgegenstände freiwillig durch eine unabhängige (in der Regel
staatliche) Prüfstelle prüfen und punzieren zu lassen.
Ein solches System der fakultativen Punzierung haben folgende Länder:
Mit Beitritt zum o.g. EU-Vertrag: Dänemark, Finnland, Slowenien
Keine Vertrags-Zustimmung: Belgien, Estland, Italien, Malta, Rumänien
und Schweden .
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Obligatorische Punzierung
Bei obligatorischen Punzierungssystemen wird die Prüfung und Punzierung
von Edelmetallgegenständen durch eine staatliche oder eine andere
unabhängigen Prüfstelle vorgenommen. Ein obligatorisches
Punzierungssystem haben:
Parallel das o.g. EU-Abkommen eingeführt: Polen, Portugal, Slowakei,
Litauen, Niederlande, Irland, Lettland, Großbritannien, Tschechien,
Ungarn und Zypern
Ohne Vertrags-Unterzeichnung: Frankreich, Bulgarien und Spanien.
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