(click here for english translation) click here for english translation   

<vorherige Seite>  <Startseite>  <nächste Seite>


"Gesetze" - Das Punzierungsgesetz der meisten EU-Mitgliedstaaten:

Dem "Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen" sind bislang folgende EU-Mitgliedsstaaten beigetreten:

Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Irland, Israel, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern.

 

Die BRD sieht - im Gegensatz zu anderen "überlebensnotwendigen" EU-einheitlichen Regelungen, welchen es gerne und oft im Übermass zustimmt wie z.B. dem vorgeschriebenen Bananenkrümmungswinkel und den erforderlichen Gurkenlängen - hierbei offensichtlich keine Notwendigkeit, diesem wichtigen o.g. EU-weiten Abkommen zur Punzierungs-Harmonisierung beizutreten und besteht nach wie vor auf der gefährlichsten, da ideal für Betrügereien, folgend beschriebenen Eigenpunzierung.

 

Die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen ist daher in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Bislang ist mangels Einigung der Mitgliedstaaten noch keine Harmonisierung im Rahmen der EU erfolgt. Es gibt in der EU im Wesentlichen drei Punzierungssysteme:

  • Reine Eigenpunzierung
    Bei einem System der reinen Eigenpunzierung wird die Prüfung und Punzierung der Edelmetallgegenstände von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst vorgenommen. Es gibt keine Möglichkeit eine Punzierung von einer unabhängigen (in der Regel staatlichen) Prüfstelle vornehmen zu lassen.
    Ein solches System der reinen Eigenpunzierung haben folgende Staaten:
    Nicht dem o.g. EU-Vertrag beigetreten sind: Deutschland, Griechenland und Luxemburg
    Das o.g. Abkommen ratifiziert: Österreich.

  • Fakultative Punzierung
    In fakultativen Punzierungssystemen werden die Edelmetallgegenstände grundsätzlich von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst geprüft und punziert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ihre Edelmetallgegenstände freiwillig durch eine unabhängige (in der Regel staatliche) Prüfstelle prüfen und punzieren zu lassen.
    Ein solches System der fakultativen Punzierung haben folgende Länder:
    Mit Beitritt zum o.g. EU-Vertrag: Dänemark, Finnland, Slowenien
    Keine Vertrags-Zustimmung: Belgien, Estland, Italien, Malta, Rumänien und Schweden .

  • Obligatorische Punzierung
    Bei obligatorischen Punzierungssystemen wird die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen durch eine staatliche oder eine andere unabhängigen Prüfstelle vorgenommen. Ein obligatorisches Punzierungssystem haben:
    Parallel das o.g. EU-Abkommen eingeführt: Polen, Portugal, Slowakei, Litauen, Niederlande, Irland, Lettland, Großbritannien, Tschechien, Ungarn und Zypern
    Ohne Vertrags-Unterzeichnung: Frankreich, Bulgarien und Spanien.

 


<vorherige Seite>  <Startseite>  <nächste Seite>