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"Gesetze" - Was sind Wertzeichen: |
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In der Schweiz und vielen anderen Ländern sind Goldstempel ein staatlich überprüfter Garant für die Echtheit des Materials, auf welchem der entsprechende Stempel angebracht wurde ( http://www.detail.ch/pdf/SVGU_Sonderdruck_d.pdf). In diesen Ländern sind Goldstempel Wertzeichen wie Geldscheine, Münzen, Wertangaben auf Aktien aber auch die aufgeprägten Werte von Briefmarken etc. Gefälschte Wertzeichen darf man nicht in den Verkehr bringen, da zum Einen der allgemeine Geldwert zum Teil von dem Wert und der Menge der im Umlauf befindlichen Wertzeichen abhängt und zum Anderen selbst bei einer klaren Deklaration als Fälschung eine der Weitergabe nachgelagerte Straftat durch Verkauf als "Echt" nicht auszuschliessen ist. In den meisten Ländern wird das Verkaufen von, in unzulässiger Weise mit Feingehaltsstempeln versehenen, aber unechten Artikeln als Straftat gewertet und mit hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis bestraft.Warum ausgerechnet die BRD, als ein mit Gesetzen ohnehin überreglementierter Staat, diesen ausdrücklichen Schutz für den Handel mit Gold nicht kennt, und den Falschgoldhandel nur als einfache Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse bis zu Euro 5000.-- ahndet, bleibt uns ein wohl ewiges Rätsel. In der BRD darf darüber hinaus jedermann ganz ohne Sachkundenachweis oder ähnliche Kenntnisprüfungen ganz beliebig Schmuck mit Feingehaltstempeln versehen und diesen ohne weiteres an- und verkaufen. Allerdings fällt das wissentliche Inverkehrbringen von "als Echtgold" deklarierten und gestempelten, aber unechten Schmuckstücken in der BRD wenigstens unter den sog. Betrugsparagraphen §263 des StGB. Dies ist ein Straftatbestand, neben einer empfindlichen Geldstrafe wäre also eine Vorstrafe die wohl übliche Konsequenz für ein derartiges Handeln. Darüberhinaus wird bereits das (auch unwissentliche) Anbieten und das Inverkehrbringen von falschen, gestempelten Schmuckstücken, unabhängig davon, ob diese nun als vergoldet, unecht o.ä. beschrieben werden, nach dem Gesetz über den Feingehalt (FeingehG) als Ordnungswidrigkeit bestraft. Eine Geldbusse in Höhe von bis zu Euro 5000.-- ist hierfür die gerechte, zu erwartende Strafe. Deutsche Eichämter verhängen als befugte Behörde gegen Verkäufer derartiger illegal gepunzter Schmuckstücke eine Geldbusse in Höhe von min. Euro 500.-- bis zu Euro 5000.--! Denn wie viele gestempelte Schmuckstücke werden zwar "korrekt" (wenn man dieses Wort in diesem Zusammenhang überhaupt verwenden darf) als "Unecht" verkauft und erfahren dann beim Weiterverkauf an uninformierte, leichtgläubige Menschen die wundersame Wandlung in "Echtgold"? Wir kennen genügend Beispiele für derartige Praktiken.
In der Schweiz wird häufig auf gefälschte Goldstempel hingewiesen und so das gesunde Misstrauen des Volkes geschärft: Ausschnitt aus der Schweizer Tagespresse Infoblatt der schweizerischen Zollverwaltung Veröffentlichung der Economie Suisse In den deutschen Publikationen sucht man derartige Infos i.d.R. allerdings vergebens - weil die deutsche Legislative (gesetzgebende Gewalt - Bundespräsident, Bundestag) dem Anschein nach keinerlei Interesse daran hat, den Handel mit Gold bzw. mit Feingehaltsstempeln versehenen Gegenständen und Schmuck derartig zu kontrollieren und in regelnde Gesetze einzubetten, wie es unsere Herren Politiker ansonsten ja auch wegen jedem Sch... zu tun pflegen (haben Sie z.B. schon mal das deutsche Bundes-Kleingartengesetz gelesen). So aber haben die Judikative (rechtspechende Gewalt - Bundesgerichte, die Richter, Staatsanwälte) und die Exekutive (gesetzausübende Gewalt - Bundesämter, Polizei, Zoll) nahezu keine Handhabe gegen Falschgold-Betrüger und Gold-Täuscher. Uns das ausgerechnet beim Edelmetall Nr.1. Wissen Sie, wie die Handlung aus obigen Link "Ausschnitt aus der Schweizer Tagespresse" wohl an einer Deutschen Grenzstation verlaufen wäre? Der Schmuck hätte höchstwahrscheinlich nicht konfisziert werden dürfen (da bis dato kein vollzogener bzw. versuchter Betrug stattgefunden hat - selbst nachgewiesener, geplanter Betrug ist hierzulande straffrei), die Feingehaltsstempel hätten ergo am Busen der Besitzerin verbleiben dürfen (solange zu keiner Straftat verwendet). Die Betrüger in spe hätten dann, nach dem Entrichten einer kleinen Wareneinfuhrsteuer (für Modeschmuck) und ggf. einer geringen Strafsteuer für versuchtes Vergehen nach dem Wareneinfuhrgesetz, unbeschadet mit deren Materialien in die BRD einreisen, hier die Ringe auf echt frisieren und in den Handel bringen können. Und für Letzteres gibt es schliesslich das anonyme Internet und seine diversen Auktionsplattformen.
Wozu haben wir in der BRD denn ein Wertzeichengesetz, wenn dieses nicht einmal den Schutz und Umgang mit Goldstempeln beinhaltet? Selbst Briefmarken zu 20 Cent werden vom Wertzeichengesetz erfasst, nicht aber Feingehaltstempel auf Schmuck und Gebrauchsgegenständen.
Hierbei kommt man schon auf die Frage, woran das alles liegen mag. Wie fähig unsere Politik und damit die Legislative überhaupt ist, das Relevante von Nichtigkeiten zu trennen - und ob die von der Regierung getroffenen Entscheidungen überhaupt dem Willen des Volkes entsprechen. So wird das deutsche Volk schön langsam aber konsequent entmündigt, immer mehr überwacht, observiert und unter eine Quasi-Diktatorische Verwaltung gestellt. Zum Beispiel erfolgte eine Erklärung vom 17.Juni ´05 von Frau Angela Merkel - Seite 3, drittletzter Absatz - wörtlich "...Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten....." m.E. ist hier bedauerlicherweise sehr unklar, ob Frau Dr. Merkel mit "unsere Werte" tatsächlich die Demokratie und soziale Marktwirtschaft meint, oder nicht vielleicht eher ihre "mitgebrachten" Werte aus der Zeit, in welcher sie noch Mitarbeiterin im Ministerium für Agitation und Propaganda der DDR war. Sie sollte sich bei Gelegenheit die GG §20.1, §20.4, §20a und §21.2 zu Gemüte führen. Wir sehen diesen Paragraphen des Grundgesetzes jedoch immer noch als "rechtsverbindlich" und schützenswert an. Unsere Damen und Herren Politiker zersägen und zerstückeln seit langer Zeit und in bewährter Salamitaktik unser Grundgesetz z.B. Wiederbewaffnung in den 1950ern, Notstandsgesetze 1968, Asylrecht 1993 und es geht munter weiter. Inzwischen sind sogar die ersten 19 Paragraphen, welche die grundlegenden Menschenrechte betreffen in die Schusslinie der Politikbegehrlichkeiten geraten, wie seit 1998 die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem sog. großen Lauschangriff...! Wir, das Volk, haben in dieser "Demokratie" ohnehin nichts zu sagen. Die BRD ist u.E. tatsächlich nur eine scheindemokratische Regierungs-Form, in welcher der Bürger allenfalls das Recht hat, sich alle vier Jahre für einen anderen "Diktator" zu entscheiden Denn der §73 der alten Weimarer Verfassung - der Volksentscheids-Paragraph - wurde bedauerlicherweise, aber absichtlich nicht mehr in das GG von 23.05.1949 aufgenommen. In GG §20.2 wird lediglich festgestellt, dass die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird (die unsere Herrscherriege je nach Gusto genehmigen oder verweigern kann...). Echte Demokratien, wie z.B. die der Schweiz, haben hingegen den Volksentscheid, hier kann der Bürger sich noch als Demokrat fühlen. Wurden Sie in der BRD etwa nach Ihrer Meinung zu wichtigen Fragen wie z.B. zur Euro-Einführung oder zur EU-Ratifizierung gefragt? Nein? Dann denken Sie mal über das hier aufgeführte nach... Gemäss unserer Verfassung ist es gar so, dass wer die Einführung des Volksentscheids und damit eine Grundgesetzänderung fordert, dafür theoretisch sogar nach § 20 Abs. 2 sowie 19 Abs. 2 GG bestraft werden kann. Liest man aber §21 Abs.1 des GG so heisst es hier wörtlich: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit...". Wo steht aber, dass die Parteien über die Köpfe des Volkes hinweg alles entscheiden - und sei es auch noch so eindeutig gegen den eigentlichen Mehrheitswillen?
Meine Gedanken über unsere Politiker
Aber wenn es eben an wirklich Wichtiges, wie z.B. die Zerstörung unnützer, nur kostenverursachender und vielleicht gar illegaler Monopole, bricht unsere Regierung stets zuverlässig unter der Lobbymacht ein und bleibt untätig. Was soll's, der deutsche Michel lehnt sich ja ohnehin nicht auf - noch nicht! Aber wehe wenn...
Die Stagnation unserer Regierung setzt sich u.a. auch bei dem Handel mit Gold und anderen Edelmetallen fort. In der BRD darf Hinz und Kunz Feingehaltstempel erwerben und benutzen, ganz ohne Fachkenntnis-Nachweis oder eine sonst. Befähigung. Warum lässt man ihn nicht gleich mit Banknoten-Druckplatten hantieren? Kein Deutscher darf ohne Waffenschein eine Schreckschusspistole tragen, weil wir ja soooo verantwortungslos und gefährlich sind, aber unser Staat traut es uns dennoch zu, dass wir eine solch hohe Moral haben, mit Feingehaltstempeln nur ganz korrekt und fachkundig umzugehen. Das ist nicht nur paradox - sondern geradezu pervers! Daher kommen die rumänischen Autobahngold-Betrügerbanden u.E. auch so gerne in die BRD, um hier das Volk über den Tisch zu ziehen - weil hier einerseits die Strafen auf Autobahngoldhandel ein echter Witz sind und zumal einige der Verwaltungsbehörden unserer Bundesländer offenbar nicht einmal wissen, wer in deren Bundesland überhaupt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Feingehalt-Gesetz zuständig ist. Wir versuchen daher hier erstmalig, eine Aufstellung zu schaffen, welche Behörden in den einzelnen Bundesländern für die Einhaltung und Verfolgung bei Verstössen nach dem FeingehG verantwortlich sind.
Deutschland hatte während und nach dem zweiten Weltkrieg wahrscheinlich eine so lasche Gesetzgebung im Handel mit Gold, damit die damalige Nazi-Reichsregierung und die Parteibonzen (und wohl auch spätere) das geraubte Gold problemlos in den Nachbarländern für Kriegseinkäufe verwenden, aber auch privat für "bessere Zeiten" beiseite schaffen konnten. Nur, warum wurde das Gesetz diesbezüglich nicht inzwischen endlich verschärft und an internationale Gepflogenheiten angepasst? Das sollte schon zu denken geben, ob damals wirklich nur "damals" war...
Eine Goldlegierung zum Beispiel darf nach gängiger Interpretation des Feingehaltgesetzes in der BRD erst ab einem Feingehalt von mindestens 333 Gold als "Gold", geringere Feingehalte aber nur als Goldlegierung tituliert werden. Dies ist eigentlich schon viel zu grosszügig, bedenkt man, dass sich in 333er Gold lediglich 33% Gold, aber dafür 66% andere Metalle finden... Die meisten diesbezüglichen Urteile in der BRD bestätigen doch wenigstens diese ohnehin schon laxe Vorschrift (Siehe "Rechtliche Grundlagen der Stempelung - ersch. 2004"). Doch den Vogel schoss der BGH höchstselbst in seinem bislang immer noch nicht revidierten Urteil aus 1983 (BGH GRUR 1983, 651) ab. Damit hat nämlich der BGH unter u.E. völlig von der Materie überforderten Richtern als Grundsatzurteil festgestellt, dass auch Artikel mit einem wesentlich geringeren Feingehaltsanteil als 333/1000 Anteilen Feingold in der BRD immer noch explizit als "Goldwaren" bzw. "Schmucksachen von Gold" angeboten und verkauft werden dürfen (siehe Urteile über Werbeangaben). Diese Entscheidung des BGH setzt sich damit u.E. nicht nur leichtfertig über das FeinGehG hinweg, sondern verkehrt dessen wenige sinnvolle Regelungen auch noch ins Absurde. Denn wer für eine Legierung, die nur unwesentlich mehr Gold enthält als eine Vergoldung (also > 10/1000 = 10g Gold pro Kilogramm Objektgewicht) ernsthaft noch die Bezeichnung "Gold" erlaubt, denn so steht es sinngemäss in dem bemerkenswerten Grundsatzurteil, verfolgt damit ein Ziel vor welchem wir Angst haben - der öffnet damit per BGH-Urteil Tür und Tor für Betrug. Sobald Schmuck-Hersteller und gewiefte Anbieter erst einmal auf den Dreh kommen, können diese Goldschmuck miesester Gold-Quantität ganz legal als echte Goldwaren anbieten, auch wenn nur ein verschwindend geringer Goldanteil in dem Schmuck zu finden sein wird - und die Bürger werden darauf hereinfallen. Denn man vertraut schliesslich der Gesetzgebung - aber mit welchem Recht denn überhaupt noch? Dies nennen wir ein eklatantes Versagen der Legislative - wie so viele andere, vollkommen weltfremde Urteile "im Namen des Volkes" auch. Wir können uns nicht vorstellen, dass auch nur ein rechtschaffener Bürger hinter diesem Urteil steht! Weit sinnvoller und physikalisch wie verstandesmässig vertretbar wäre es doch gewesen, stattdessen eine entsprechende Regelung in das FeinGehG aufzunehmen, die festlegt, dass nur Legierungen mit einem Feingehaltsanteil von > 50% (500/1000) Gold auch als solches genannt werden dürfen. Denn unter 50% Goldanteil überwiegen nun mal logischerweise die Anteile der unedlen beigefügten Metalle. Wie unterschiedlich deutsche Gerichte den Handel mit Gold, Silber und nur als solche beschriebenen Waren betrachten, können Sie hier nachlesen.
Wen wundert es dann noch ernsthaft, warum unsere Regierung dem seit Jahren bestehenden EU-weiten "Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen" nicht beigetreten ist? Wenn es jedoch um so wichtige und "lebensnotwendigen" Fragen, wie die, nach der EU-einheitlich vorgeschriebenen Bananenkrümmung oder der zulässigen Gurkenlängen geht, schwenkt unsere Regierung stets und in vorauseilendem Gehorsam auf den EU-Vorgaben ein und übererfüllt meist sogar noch das Verlangte... Aber unsere Regierung versagt nun mal regelmässig, sobald es an wirklich wichtige Dinge - wie eben z.B. den Schutz der Bürger vor Betrügereien - geht. Das ist schon mehr als seltsam, oder steckt hier ein System dahinter?
Abgesehen davon sollten wir uns auch langsam mal die Frage stellen, warum ein Grossteil (wenn nicht gar alles) der gesamten Goldreserven der BRD in den USA gelagert ist und nicht hierzulande. Ob diese Reserven noch vorhanden sind, und falls ja, ob diese überhaupt noch uns gehören... Es wird schliesslich seit Jahren von einem "Geheimen Staatsvertrag" (ein Körnchen Wahrheit glauben wir darin zu erkennen) gemunkelt, den die Führung der BRD nach dem WK II unterzeichnen musste. Haben die Deutschen bei Bedarf vollen und uneingeschränkten Zugriff auf die in den USA lagernden Goldreserven? Dass sich der reinrassige Kapitalismus (Reiche bereichern sich immer mehr auf Kosten der Armen) in der BRD ausgerechnet "Soziale Marktwirtschaft" nennt, haben wir auch den amerikanischen Besatzungsmächten nach dem WK II und deren willfährigen Sprachrohr, unserem ehem. Wirtschaftsminister Ludwig Erhard zu verdanken. Nur ganz langsam und erst in jüngster Zeit bekommt die breite Arbeiterschicht etwas Mitspracherecht (was aber noch lange keine echte "soziale Marktwirtschaft" ist).
Stattdessen beschäftigen sich die Deutschen viel lieber mit anderen "wichtigeren" Gesetzesverstössen wie z.B. Absurde Abmahnungen.
Aus der Geschichte: Dezember 1317
Warum soll heute nicht möglich sein, was vor fast 700 Jahren bereits Gesetz war?
Also lautet die Preisfrage: Wen will unsere Politik mit dem schwammerlweichen Feingehaltgesetz schützen? |
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