(click here for english translation) click here for english translation   

<vorherige Seite>  <Startseite>  <nächste Seite>


"Abbildungen" - Gefälschte Ketten-Armbänder und Halsketten:

Abbildungen von gefälschten Ringen finden Sie hier

Gefälschte "Teppich"-Armbänder können Sie hier ansehen

Andere gefälschte "Gold"-Produkte (Barren, Collier, Anhänger, Münzen, Medailllen etc.)

 

In jüngster Zeit verwenden rumänische Betrügerbanden neue Tricks, um aus Falschgold harte Euros zu machen. So simulieren diese z.B. auf deutschen Autobahnen am rechten Fahrbahnrand stehend eine Panne oder einen leeren Tank und geben den hilfswilligen, anhaltenden Autofahrern zu verstehen, dass sie leider nicht genug Geld haben, die Panne beheben zu lassen bzw. den Tank aufgefüllt zu bekommen. Daraufhin bieten die Betrüger den Pannenhelfern ein "Pfand" in Form eines oder mehrerer der u.g. Schmuckstücke an und erbitten dafür einen Bargeldbetrag. Natürlich, so versprechen die Rumänen, werde das Pfand umgehend ausgelöst. Hierzu erbitten die Betrüger um den Schein zu wahren oft sogar Name und Anschrift des Opfers in spe und zeigen diesem einen gefälschten Ausweis damit der Betrogene dorthin das "Pfand" zurücksenden soll.

Natürlich wird der Blechschmuck niemals ausgelöst und die unwissenden Helfer bleiben auf einem Stückerl teuer bezahltem Blech sitzen.

 

Das Anbieten solcher Schmuckstücke ist in der BRD gemäss dem Feingehalts-Gesetz und dem Vertragsrecht des BGB (Abschlussverbot) sowie auch in den meisten anderen Staaten strengstens verboten und kann in der BRD mit einer Ordnungsstrafe bis zu Euro 5000.-- belegt werden. Egal ob der Anbieter sich im Klaren darüber ist, was er da anbietet oder nicht. Selbst das Anbieten als "Vergoldet", "Blender", "Unecht", "Erbstück", "Weiss nicht, ob echt" usw. schützt nicht vor Strafe. Weiss der Anbieter allerdings um die Fälschung und bietet den Schmuck wider besseren Wissens als Echtgold-Schmuckstück an, so kann er sogar wegen Betrugs nach §263 StGB belangt werden, was u.U. eine Vorstrafe und ggf. sogar Haft mit sich bringen kann.

Deutsche Eichämter haben den Willen und die die Befugnis, gegen Verkäufer derartiger illegal gepunzter Schmuckstücke eine Geldbusse in Höhe von mindestens Euro 500.-- zu verhängen!

 

Sollten Sie im Besitz weiterer, hier nicht abgebildeter Autobahngoldschmuck-Designs sein, möchte wir Sie ersuchen, uns Bilder derselben an unsere hinterlegte Mail-Adresse zu übermitteln, damit wir ständig die aktuellsten Fälschungen auflisten können.

 


Gefälschte Ketten:

 

Bei den hier gezeigten Ketten finden sich bei fast allen einige Gemeinsamkeiten, an welchen diese als Fälschungen erkennbar sind:

  •  

Breite zwischen 5 und 12mm, Dicke entsprechend

  •  

Verschiedene Designs, hauptsächlich Panzer- (Bild 1,2 u. 7), Stegpanzer- (Bild 3 u. 4), Figaro- (Bild 5 u. 6) Ketten, selten andere Stils verfügbar

 
  •  

Häufig eine gewalzte Oberfläche mit auffallendem Punktmuster (siehe Bild 1, 3 u. 5 - Bilder anklicken für Vergrösserung), Seiten der Glieder sind glatt

 
  •  

Durchgehende, beidseitige und abgerundete Rinne in der Mitte der Glieder (siehe Bild 1, 3 u. 5), längs der Kette verlaufend

 
  •  

Meist nur, mit der in der BRD nicht anerkannten und daher unzulässigen Feingehalts-Angabe "18k" gepunzt.

 

Bei einigen dieser Ketten existieren aber fast keine Erkennungsmerkmale einer klassischen Fälschung, so dass die Identifizierung als Fälschung ausgesprochen schwierig ist.

 

(Bilder anklicken für Vergrösserung)

 

 

 

 
 

<vorherige Seite>  <Startseite>  <nächste Seite>