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"Abbildungen" - Echte und gefälschte Goldstempel auf Schmuckstücken: |
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Echte und damit zulässige Schmuckstempel:
Die folgenden Bilder zeigen Stempel auf echten Schmuckstücken. Deutlich zu erkennen, dass hierbei ausschliesslich der Feinheitsgrad (in Tausendstel) eingeprägt wird. Dazu kommt oft ein zweiter Stempel, auch Punze genannt, welche als sog. Verantwortlichkeitspunze bezeichnet wird. Jeder amtlich zugelassene Goldprüfer oder Goldschmuckhersteller hat seine eigene Punze, mittels welcher er den eingeprägten Reinheitsgrad mit seinem Zeichen bestätigt. Der Goldschmied der das Schmuckstück anfertigte kann seine eigene Punze (Meisterpunze) zum Feingehaltstempel hinzufügen. Wenn das Schmuckstück gefasste Edelsteine beinhaltet, darf auch der Einfasser (meist Juwelier) des Steines sein Zeichen in das Schmuckstück einprägen, um die Echtheit des verwendeten Steines ausdrücklich zu beglaubigen. Achtung: Einige gefälschte Schmuckstücke, vor allem gefälschte Ringe tragen auch Stempel wie hier gezeigt. Eine Kontrolle nach dem Kauf und Erhalt eines Schmuckstücks durch einen qualifizierten und für Edelmetallprüfungen zugelassenen Juwelier oder Goldschmied raten wir daher jedem an. Diese Prüfung kostet nicht viel, kann aber spätere Enttäuschungen vermeiden und Klarheit verschaffen.
Gefälschte und damit zugleich verbotene Schmuckstempel:
Generell darf im Ausland produzierter und dort den Landesgesetzen entsprechend mit dem Feingehalt in Karat (z.B. "18K") gestempelter Schmuck auch in der BRD als Goldschmuck angeboten werden, sofern dieser zusätzlich mit einer, dem FeingehG §5 Abs.1 entsprechenden und vom Bundesrat für Schmuck vorgeschriebener Stempelung (Feingehalt in Tausendteilen) gepunzt wird. Relevant ist, dass beim Verkauf
von Goldschmuck in der BRD neben einer evtl. vorhandenen ausländischen Goldpunze
zusätzlich die in der BRD vorgeschriebene Punze (als ganzzahlige Promillangabe) verwendet wird. Auch kann es vorkommen, dass Schmuck nur einen, im Ausland zulässigen Goldstempel trägt und nicht über eine deutsche Feingehaltpunze verfügt. So dürfte er zwar in der BRD nicht als Goldschmuck gehandelt werden (Feingeh §6), muss deswegen aber nicht unecht sein.
Handelt es sich auf einem Schmuckstück um, für die Schmuckpunzierung unzulässige Stempel (z.B. die Schweizer Uhrenpunze - Karatangabe und darunter in der selben abgestuften Umrahmung der Feingehalt mit vorangestellter "0,"), so ist die Stempelung unzulässig. Finden sich Stempel wie die hier gezeigten (auch mit anderen Feingehaltsangaben z.B. übereinander stehende "14K 0.585", "9K 0.333", "CT 14585" oder "CT 10375" etc.) auf einem Armband oder anderem Schmuckstück, so ist i.d.R. von einem nichtgoldenen Schmuckstück auszugehen.
Achtung: Nicht alle gefälschten Schmuckstücke tragen diese leicht erkennbaren Stempel. Einige Fälschungen sind sogar mit den korrekten und für Schmuckstücke nach dem FeingehG vorgeschriebenen Stempeln versehen und daher nicht aufgrund der Stempelung als Fälschungen zu erkennen. Lassen Sie daher jedes Schmuckstück nach dem Erwerb bei einem fachkundigen Juwelier oder Goldschmied auf Echtheit testen.
Deutsche Eichämter haben die Befugnis, gegen Verkäufer illegal gepunzter Schmuckstücke eine Geldbusse in Höhe von Euro 500.-- zu verhängen! |
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