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"Begrifferklärungen" - Der Feingehalt von Gold:

Der Feingehalt ist die Zahl die angibt, wie viel Feingold("999,9") im Metall mindestens enthalten ist. Dabei geht man davon aus, dass die gesamte Legierung aus 1000 Teilen besteht und deren Unterstufungen auf das Tausendstel genau taxiert werden. Das reinste Gold, 24karätiges Feingold "999,9" besteht also aus 999,9 von 1000 Anteilen Gold. Absolut reines Gold, also mit 1000/1000 Anteilen Gold gibt es in der Praxis nicht, da immer geringste Mengen an Fremdmetallen enthalten sind, deren Kosten für die Entfernung (Filterung im geschmolzenen Zustand) den eigentlichen Goldwert aufwiegen dürfte. Auch verlangen die gesetzlichen Vorschriften (FeingehG) eine garantierte Angabe des Mindestanteils an Gold und räumen hierfür maximal 10/1000 (1/100) Toleranz ein. Das bedeutet also, dass der Feingehalt, welcher auf einem Schmuckstück eingeschlagen (gepunzt) ist, exakt dem tatsächlichen Feingehalt entsprechen oder diesen gar übertreffen muss. Dieser Vorschrift kommt die goldverarbeitende Industrie dadurch nach, indem diese pauschal eine Verunreinigung von 1/10000 in dem von ihr hergestellten Feingold (streng genommen, immer noch eine Legierung - mit 1/10000 Unreinheiten - Fremdmetallen) annimmt. Würden dieses Gold mit 1000/1000 gepunzt, würden die dafür verantwortlichen Punzierer gegen die v.g. Mindestanteil-Angabepflicht verstossen. Daher ist die höchste übliche Angabe 999,9/1000 Feingold.

Die weiteren Unterstufungen gehen von diesem Feingold als Grundlage mit 100% aus, da diese schliesslich allesamt aus o.g. Feingold als "Quellmetall" legiert werden (siehe folgenden Absatz). Also entspricht  z.B. eine mit "585" gestempelte Gold-Legierung exakt einem Goldanteil von 585/1000 Teilen von 999,9/1000 Feingold. Dies ist allerdings nur ein rein marginaler Wert, da sich die Goldanteilverringerung durch diese Rechenweise nur im µ-Bereich bewegt. Tatsächlich rechnet man daher das 24karätige Feingold "999,9" als reines Gold und bezeichnet daher z.B. "585"er Gold mit 585/1000 Anteilen Gold, obwohl es eigentlich genau gerechnet: 585*(999,9/1000) = 584,942/1000 Anteilen von 100% reinem Feingold entspricht. Nachdem der Gesetzgeber eine maximale Toleranz von 10/1000 in der Punzungsangabe einräumt, liegen die Goldschmuckhersteller mit dieser Verfahrensweise damit aber immer noch problemlos innerhalb dieser Toleranz.

Durch Beimischung (Legierung: Zusammenschmelzen durch Erhitzung des Gemisches auf die Schmelztemperatur des beigemischten Materials mit dem höchsten Schmelzpunkt) von anderen Metallen wie Silber, Kupfer, Zink, Nickel oder Palladium wird zum einen der Goldanteil im Endprodukt verringert, aber damit werden auch massgeblich seine Eigenschaften und Farbe beeinflusst. Da reines Feingold sehr weich, dehnbar und empfindlich gegen mechanische Beanspruchung ist, wird Schmuck i.A. nicht aus 24karätigem Feingold, sondern eher aus Gold-Legierungen bis 750/1000 gefertigt.

Ob man guten Gewissens das 333/1000 Gold (in Österreich gibt es sogar Legierungen mit nur 250/1000 Goldanteilen) überhaupt als Goldlegierung bezeichnen darf, ist umstritten, denn zum Einen haben die Länder nach deren Edelmetallgesetzen unterschiedlich vorgeschriebene Feingehalts-Untergrenzen für die Bezeichnung "Gold", und zum konträren Anderen es ist unter Chemikern und Physikern Usus, dass die Legierung in der Reihenfolge der volumenanteiligen Legierungsmetalle benannt wird. .

Bei 333 Gelbgold wäre es nach chem. Schreibweise also genau genommen eine AuAgCu-Legierung, da zu gleichen Teilen Gold (Aurum), Silber (Argentum) und Kupfer (Cupfer).

Beim österreichischen 250er Gold (dem sog. Viertelgold) wäre es gar nur eine AgCuAu-Legierung, also 375/1000 Ag + 375/1000 Cu + 250/1000 Au.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch die Nennreihenfolge der Legierungsmetalle nach deren Wert eingebürgert, also bleibt eine Gelbgold-Legierung AuAgCu, egal wie wenig Gold enthalten ist.

Der in Schmuckstücken aus Gold enthaltene tatsächliche Feingehalt an Gold wird u.a. in der BRD wie vom "Gesetz über den Feingehalt" (FeinGehG) vorgeschrieben in ganzzahligen Tausendstel angegeben diese und mit einem Prägestempel in das Schmuckstück als Stempel eingeschlagen.

 

Verschiedene Goldlegierungen:

  • Gelbgold besteht aus den angegebenen Anteilen Gold, der Rest zu gleichen Teilen aus Silber und Kupfer. Gelbgoldlegierungen sind die zweitbilligsten der hier aufgelisteten Goldlegierungen. Man möchte es nicht glauben, nicht wahr...

  • Weissgold enthielt neben den gestempelten Anteilen Gold bis 1978 fast ausschliesslich Nickel und seit 1978 nur noch Palladium und praktisch keine sonstige Beimischungen. Weissgoldlegierungen nach 1978 sind durch das inzwischen nur noch verwendete teure Palladium (Platingruppe) die teuersten der hier aufgeführten Legierungen. Nickel wird nicht mehr mit Weissgold legiert, weil immer mehr Menschen auf Nickel allergische Reaktionen zeigen. Nickelhaltiges Weissgold ist im Wert vergleichbar mit Rotgold. Nach 1978 hergestellte, ungefälschte Schmuckstücke aus gestempeltem Weissgold sind auch für Nickel-Allergiker geeignet. 

  • Blassgold ist ein sehr helles Gelbgold: Bestandteile sind Gold, wenig Kupfer, viel Silber und etwas Zink

  • Die englische Goldfarbe ist sattgelb und besteht aus Gold, Kupfer und Silber

  • Rosé-Gold enthält neben Gold wenig Silber und etwas mehr Kupfer

  • Rotgold enthält zu den auf dem Stempel ablesbaren Teilen Gold dagegen nur Kupfer und daher nahezu keine Anteile an hellfärbendem Silber, Zink, Nickel oder Palladium. Das der Legierung ausschliesslich beigemischte Kupfer, also das Fehlen von anderen Edelmetallen wie Silber oder Palladium, macht eine Rotgoldlegierung zur "billigsten" der hier aufgeführten Goldlegierungen.

  • Das fast unbekannte Grüngold besteht neben dem Goldanteil fast ausschliesslich aus Silber (manchmal auch Beimischungen von Cadmium), was in der Legierung zu einer fast widerlichen, grünlichen Farbe führt. Grüngold findet in der Schmuckindustrie daher auch nur bei der Jagdschmuckherstellung (Blätterdekore o.ä.), nicht aber in der üblichen Schmuckherstellung Einsatz. Grüngold wird also überwiegend in der elektronischen Fertigung verwendet, wenn man ein Metall mit sehr geringem elektrischen Widerstand und sehr guter elektrischer und thermischer Leitfähigkeit benötigt. Eine Grüngoldlegierung ist teurer als die Gelbgoldlegierung und die zweitteuerste der Goldlegierungen, da das beigemischte Metall nur aus Silber, ohne Kupferanteile besteht.

Neben diesen Legierungen gibt es noch Graugold, Orangegold und Zitrongold.

 

Die Farbgebung des Goldes sagt dabei nichts über den Feingehalt aus, da dies durch den Einsatz unterschiedlicher Legierungen beeinflusst werden kann. So ist die markante rötliche Färbung der Krügerrand Goldmünze (916,66 Feinheit = 22 Karat) in dem hohen Kupferanteil begründet.
In Deutschland werden vor allem in der Schmuckindustrie Legierungen mit den Feingehalten 750, 585 und 333 verarbeitet. Für Anlagebarren und Münzen werden 999,9 Feinheit bevorzugt oder wie z.B. bei dem südafrikanischen Krügerrand und dem American Gold Eagle 916,66. Historische Münzen, wie die deutsche Reichsmark oder der österreichische Dukaten, haben wieder andere Feinheiten und Legierungsbestandteile. 

 

Feingehaltsangabe bei der Goldauflage (Vergoldungen, Plaque usw.)
Der Gold-Feingehalt der Auflage darf weder in Tausendstel noch in Karat gestempelt oder in Beifügungen (z.B. Etikett und ähnliches) oder in der Werbung genannt werden.

 

Wann ist Gold "Gold"

Per Definition darf in Deutschland Gold erst ab einem Feingehalt von 333/1000 Anteilen als Gold bezeichnet werden. In Großbritannien und in der Schweiz liegt die gesetzliche Grenze bei 375/1000 und in Österreich bei 250/1000 (auch Viertelgold bezeichnet).

Eine Goldlegierung zum Beispiel darf in der BRD erst ab einem Feingehalt von mindestens 333 Gold als "Gold", geringere Feingehalte aber nur als Goldlegierung tituliert werden. Echt Gold ist aber natürlich noch lange nicht reines Gold oder Feingold, das 999/- gestempelt wird. Feingold wird meist in Goldbarren und gelegentlich auch für Schmuckstücke verwendet.

Die meisten Urteile in der BRD bestätigen diese Vorschrift (Siehe "Rechtliche Grundlagen der Stempelung - ersch. 2004"). Inzwischen hat aber der BGH unter u.E. völlig der Materie fremden Richtern als Grundsatzurteil festgestellt, dass auch Artikel mit einem wesentlich geringeren Feingehaltsanteil als 333/1000 Anteilen Feingold in der BRD immer noch explizit als "Goldwaren" bzw. "Schmucksachen von Gold" angeboten und verkauft werden dürfen (siehe Urteile über Werbeangaben - BGH GRUR 1983, 651). Diese Entscheidung des BGH setzt sich u.E. leichtfertig über das FeinGehG hinweg und verkehrt dessen wenige sinnvolle Regelungen darüber hinaus ins Absurde. Denn wer für eine Legierung, die nur unwesentlich mehr Gold enthält als eine Vergoldung (also > 10/1000 = 10g Gold pro Kilogramm Objektgewicht) ernsthaft noch die Bezeichnung "Gold" erlaubt, denn exakt dies steht sinngemäss als zulässig erkannt in dem v.g. Grundsatzurteil, verfolgt damit ein Ziel vor welchem wir Angst haben - der öffnet damit per BGH-Urteil Tür und Tor für Betrug. Wieviel sinnvoller wäre es doch gewesen, stattdessen eine entsprechende Regelung in das FeinGehG aufzunehmen, die festlegt, dass nur Legierungen mit einem Feingehaltsanteil von > 50% (500/1000) Gold auch als tatsächlich "Gold" genannt werden dürfen? Denn unter 50% Goldanteil überwiegen nun mal die Anteile der unedlen beigefügten Metalle.

Wie unterschiedlich deutsche Gerichte den Handel mit Gold, Silber und nur als solche beschriebenen Waren betrachten, können Sie hier nachlesen.

 

Bedeutungen von Werbeangaben bei so genannten "goldenen" Artikeln

  • "GE" ("Gold Electroplated", elektroplattiert bzw. galvanisiert, nur vergoldet),

  • "HGE" oder "H.G.E." (Heavy Gold Electroplate) und

  • "GP" (Gold-Plated)

Es soll mit diesen Bezeichnungen häufig bewusst der Eindruck erweckt werden, das Objekt bestehe aus echtem Gold, in Realität ist es aber nur vergoldet (sofern diese Angabe wenigstens der Wahrheit entspricht).

Ziel: Mit den in Werbung oder Beschreibung angegebenen und angeblich "gebräuchlichen" Abkürzungen die berechtigte Beschwerde der Käufer zurückzuweisen.
Ein anderer "Trick" mit demselben Ziel ist in dem deutschen Sprachraum der Zusatz "Goldauflage". Gerade bei Münzen, die zum Beispiel sowohl in einer Gold- und einer Silber-Version ausgegeben werden, kann dann der Wortteil  "...auflage" aus "Goldauflage" durch den Interessent/Käufer fälschlicherweise auch so interpretiert werden, dass dieser annimmt, es handle sich eben um die Gold-Version der angebotenen Münze, wenn er von dem Verständnis von "Auflage" im Sinne von "Version" (wie etwa in "Erstauflage") ausgeht. Tatsächlich handelt es sich auch hier aber meist nur um eine vergoldete Münze.
In der französischen Sprache gibt es mit der Bezeichnung "OE" eine adäquates Gegenstück zu diesen Beschreibungen. "OE" steht hier für für "Or Electroplate".

 

 

Goldgewicht in Unzen

Das Gewicht von Gold  wird i.A. in Gramm bzw. Unzen (1 Unze = 31,1035 Gramm) angegeben. Aber Achtung! Der Feingehalt ist nicht mit dem Gewicht gleichzusetzen. Eine Unze Gold ist eine Unze Gold(999/1000). Sind Legierungsbestandteile in dem Gold-Gegenstand vorhanden, so erhöht sich das Goldgewicht um das der Legierungselemente.
z.B. hat 1 Unze Krügerrand (Münze) mit 916,6 Feinheit einen reinen Goldanteil von 31,103 g. Das Gesamtgewicht plus Legierung beträgt 33,93 g. 1 Unze Wiener Philharmoniker (Münze) mit 999,9 Feinheit = 31,103 g Goldanteil, Gesamtgewicht 31,103 g.

Die Unze bezieht sich auf eine 100%-ige Reinheit von Gold. In der Fachsprache nennt man dies "Feinheit" bzw. "Feingehalt". Der Feingehalt gibt den Anteil des reinen Edelmetalls am Gesamtgewicht in Tausendstel an. 

 

Goldgewicht in Karat

Eine zweite Möglichkeit wäre die Angabe in Karat (heute oft nicht mehr zulässig). Die Karat-Angabe war nur für die Feingehaltsangabe bei Gold gültig und ist aber nicht zu verwechseln mit dem Carat bei Edelsteinen. 

  • Das Karat bei Gold wird durch die Formel (Feingehalt in Karat = Feingehalt in 1/1000 / 41.666) bestimmt. 

  • Das Carat der Edelsteine ist dagegen eine reine Gewichtsangabe (1 Carat = 0,2 Gramm).

 

Verschiedene handelsübliche Feingehaltsangaben für Gold:

(oft ist in den einzelnen Ländern nur der Handel von Gold mit  bestimmten der folgend angegebenen Feingehalten zulässig) 

In der BRD ist auf Schmuck die Herstellung, Stempelung unter Verwendung aller ganzzahligen Tausendstel (Promillangabe) zulässig.


333‰ : Deutschland, Dänemark, Ungarn, Polen, Italien, Griechenland, Ukraine (8K = 33,33% Goldanteil)

375‰ : Schweiz*, England, Amerika, Griechenland (9K = 37,5% Goldanteil)
416‰ : Irland (10K = 41,6% Goldanteil)
500‰ : Polen, Italien, Griechenland

583‰:  Russland
585‰ : Deutschland, Schweiz*, Italien, England, Österreich, Griechenland, Holland, Norwegen, Spanien (14K = 58,5% Goldanteil)

750‰ : Deutschland, Schweiz*, Italien, England, Frankreich, Österreich, Griechenland, Holland, Norwegen, Russland, Spanien (18K = 75% Goldanteil)

760‰:  Schweden
800‰ : Portugal, Spanien
833‰:  Holland, Irland, Spanien

840:  Frankreich

854‰:  Russland
900‰ : Tschechische Republik, Norwegen, Österreich, Spanien

916‰:  Griechenland

917‰ : Schweiz, England  (22K = 91,7% Goldanteil)

920‰:  Frankreich

958‰:  Russland
969‰ : Finnland
986‰ : Tschechische Republik, Österreich
999,9‰ : Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien u.a. (24K = 99,99% Goldanteil)

 

Zu Beachten: 

Schweiz: 750 (Schmuck), 585 bei Uhrenarmbändern, 375 nur bei Uhren. 333- Legierungen dürfen nicht als Gold, sondern nur mit der Marke "GAM" bezeichnet werden.

Holland: Geringer als 585 darf nicht als Gold bezeichnet werden.

Norwegen: 333- Legierungen sind nicht zulässig.

Russland: 56, 72, 82 und 92 Solotnik (alte Bezeichnung) = umgerechnet rund 583, 750, 854 und 958

Schweden: 760. Nicht eingekauft oder verkauft werden dürfen 333- und 585 Legierung, es sei denn ungestempelt.

Spanien: Nicht zugelassen sind 333-Legierungen.

 

 


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