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"eBay und das Autobahngold" - Woran erkennt man eine Fake-Auktion:

("fake" = englisch für "falsch")

Hierfür eine allgemein gültige Regel aufzustellen, wäre anmassend. Denn zum Einen wissen einige Anbieter tatsächlich oft nicht, dass sie ein Falschgold-Schmuckstück besitzen und unzulässigerweise zum Verkauf anbieten und zum Anderen geben sich die Fake-Händler die um den "Wert" ihrer Schmuckstücke genau informiert sind, i.A. bewusst recht bieder - sie haben ein manchmal sogar 4-stelliges Bewertungsprofil und meinen, dass das Gesetz sie vor Strafe/Repressalien schützt, wenn sie das Schmuckstück als "Vergoldet", "Blender", "Erbstück", "gekauft wie gesehen", "leider keine Expertise vorhanden", "Keine Garantie auf Echtheit" oder unter dem Zitieren des (in keiner EU-Verfassung existenten) Rücknahmeverweigerungsrecht bei Privatverkäufen, anbieten. Zum Teil sind diese Auktionen sehr professionell, mit hervorragenden, ja fast schon künstlerisch zu bezeichnenden Photos gestaltet. Meist aber handelt es sich nur um eine schlichte, sehr kurz gehaltene Beschreibung mit einfachen, bei eBay hinterlegten Bildern. 

Wenn Sie ein teures Schmuckstück ersteigern wollen, speichern Sie UNBEDINGT die ganze Webseite des Angebotes mit allen Bildern (im Browser unter Menu "Datei" - "Seite speichern unter..."), denn Betrüger haben die Bilder oftmals auf eigenen Servern liegen und löschen diese nach Auktionsende, und versuchen so, der Strafverfolgung zu entgehen. Allerdings lässt sich so leicht der Webseiteninhaber der Site, auf welcher die Bilder liegen, eruieren. Also ein klassischer Schuss ins Knie , möchten wir sagen...

Oft gilt jedoch folgende Beobachtung:

  • Beschreibung in schlechtem Deutsch (wobei die übrigen Auktionen desselben VK oft absolut korrekt verfasst sind). Ziel: Nach dem Erhalt des Blenders und nach Beschwerde und Rückzahlungsverlangen des Käufers, mit "Was Du wolle, ich nix verstehe", die berechtigten Forderungen des Käufers solange abzublocken, bis dieser entnervt auf- und sein Geld verloren gibt.

  • Startpreis: 1 Euro. Ziel: Spätere Beschwerden mit "Was wollen Sie denn, habe es doch für einen Euro eingestellt. Selber schuld, wenn Sie soviel bieten" im Keim zu ersticken. Dass der Verkäufer aber schon durch das Anbieten der Fälschung gegen geltendes Gesetz verstösst, verschweigt er. Wertvolle, echtgoldene Schmuckstücke werden i.A. mit einem Startpreis, welcher knapp unter dem Altgoldankaufswert einer Scheideanstalt liegt, eingestellt.

  • Keine bzw. unvollständige Auflistung der Abmessungen (Länge, Breite und  Höhe) des Schmuckstücks, fehlende Gewichtsangabe, neuerdings meist auch kein Photo des Stempels mehr, nicht angegeben, ob Massiv oder hohl.

  • Photos unscharf und verwackelt, zu weit entfernt, um das Schmuckstück genau erkennen und so vorab als Fälschung identifizieren zu können. Ziel: Beschwerden mit der haltlosen Begründung "Gekauft wie gesehen und abgebildet" abzuwimmeln.

  • Bilder auf eBay-fremden Servern. Diese werden nach Auktionsende und Geldeingang gelöscht. Ziel, Beweise verschwinden zu lassen - drucken Sie sich also unbedingt Auktionsbeschreibung der von Ihnen gekauften Schmuckstücke direkt vor/nach Ihrer Gebotsabgabe aus.

  • Noch nicht lange eBay-Mitglied. Häufig unter 10 Bewertungspunkte, diese nur aus Kleinkäufen. Ziel: Nach der negativen Bewertung den benutzten Benutzernamen aufzugeben und unter dem eigentlichen Hauptnick (Nick=Spitzname/Benutzername) seine "ehrlichen" Geschäfte ohne dem Makel einer negativen Bewertung weiterzuführen.

  • Meist Privatauktionen mit nicht sichtbaren Bieternamen. Ziel: Das Informieren der uninformierten Bieter mittels Link auf unsere Infoseite durch uns oder andere aufmerksame eBayer zu verhindern.

  • Versteckter Hinweis auf Fraglichkeit der Echtheit, wie z.B. "Aus Nachlass. Opa hat Oma immer nur echten Schmuck gekauft. Kenne mich aber nicht aus, daher habe ich das Schmuckstück unter vergoldet eingestellt.". Ziel: Den "Dummen" zu spielen, damit keine Regressforderungen kommen bzw. diese mit "War doch unter "Vergoldet" eingestellt", abgewiesen werden. Bei einer derartigen Verkäuferstrategie kann bereits der §123 BGB (arglistige Täuschung) greifen. Aber bereits das Anbieten von falschem gestempelten Schmuck ist nach dem Gesetz über den Feingehalt eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher ausdrücklich verboten - egal ob als "Vergoldet" oder "Echtgold" deklariert. Ein Kaufvertrag ist daher gemäss dem Abschlussverbot des BGB nichtig und unwirksam. 

  • Verweis auf das "Geänderte Garantierecht lt. neuer EU-Verfassung. Keine Rücknahme, Stornierung bzw. Garantie". Ziel: Mit Hinweis auf angebliche Gesetzeslage Rücknahme zu verweigern. Bemerkung: Dieses angebliche Recht gibt es in keinem EU- noch im BRD-Gesetz es ist ein reiner Alibi-Paragraph (Wenn Sie wissen wollen, was das neue  bzw. geänderte Garantierecht wirklich aussagt, klicken Sie hier). 

  • auf Anfragen kommen ausweichende Antworten wie: "War beim Juwelier, der hat das Band angesehen und gesagt, es wäre echt, da ein Goldstempel darauf ist." So ein Quatsch. Kein Juwelier würde eine derartige Aussage machen, da Fachleute zum Einen gefälschte Goldstempel sofort erkennen und zum Anderen ohne einen Säure-Prüftest niemals eine Echtheitszusicherung abgeben würden.

Diese Hinweise dienen sicher nicht zum einwandfreien Überführen einer Fälschung, sollten aber zur Vorsicht raten, wenn eine oder mehrere der Punkte zutreffen sollten. Als sicherstes Erkennungsmerkmal einer Fälschung dient immer noch eine Abbildung des Stempels. Wir würden nie ein teures Schmuckstück erwerben, ohne den Stempel einer genauen Prüfung unterzogen zu haben. Verweigert der Verkäufer die Übersendung einer Ablichtung des Stempels oder eine Echtheitsgarantie, FINGER WEG von dieser Auktion!


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